| Der Begriff Kombinierter Verkehr (KV) (auch: Kombinierter Ladungsverkehr (KLV)) bezeichnet eine Transportkette, die unterschiedliche Verkehrsträger integriert. Hierbei wird der Hauptteil des Weges per Bahn, See- oder Binnenschiff zurückgelegt und der Vorlauf und Nachlauf auf der Straße so kurz wie möglich gehalten. Die transportierten Güter werden in standardisierten Transporteinheiten (Container, Wechselbehälter, Sattelanhänger) umgeschlagen.
Einsatzgebiete Kombinierter Verkehr wird eingesetzt, um die Stärken unterschiedlicher Verkehrsträger optimal nutzen zu können. So sind Bahn-, Binnenschiff- und Seeschiffverkehr erst ab größeren Distanzen und hoher Güterverkehrsleistung wirtschaftlich nutzbar. Sie eignen sich damit gut zur Kombination mit dem zeitlich und räumlich flexiblem LKW-Verkehr, der die kleinräumige Verteilung übernimmt (Vor- und Nachlauf auf der Straße). Politische Förderung erfolgt in Deutschland aufgrund der Chancen, die der KV bei der Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf umweltschonendere Verkehrsträger wie Bahn und Schifffahrt bietet und um überlastete Verkehrswege (insbesondere Straßen) zu entlasten. Neben ordnungspolitischen Erleichterungen (erhöhtes Maximalgewicht der LKWs von 44t, Ausnahmen von Sonn-, Feiertags-, oder Ferienfahrverboten, Befreiung der ausschließlich für Vor- und Nachlauf eingesetzten Fahrzeuge von der Kfz-Steuer) erfolgt eine finanzielle Bezuschussung insbesondere im Bereich der Errichtung von Güterverkehrszentren (Umschlagterminals) durch Bundesregierung und EU (TEN-Zuschüsse). Quelle: www.wikipedia.de |
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